Elektrik in der Mietwohnung: Wer zuständig ist und wer zahlt
In einer Mietwohnung ist die feste Elektroinstallation Sache der Vermieterseite: Sie muss die Wohnung in einem Zustand übergeben und erhalten, in dem sie vertragsgemäß genutzt werden kann, und dazu gehört eine sichere Anlage. Mietende melden Mängel und dürfen die Installation nicht eigenmächtig verändern, auch nicht in guter Absicht. Wie die Zuständigkeit im Einzelfall aussieht, hängt vom Vertrag ab; dieser Beitrag beschreibt nur die üblichen Grundlinien.
Instandhaltung und die Grenzen der Kleinreparatur
Was fest zur Wohnung gehört, also Leitungen, Dosen, Schalter und die Verteilung, fällt in die Instandhaltungspflicht der Vermieterseite. Viele Verträge enthalten eine Klausel zu Kleinreparaturen, die einen begrenzten Teil kleinerer Instandsetzungen auf die Mietenden verlagert. Solche Klauseln sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, und sie betreffen in aller Regel Teile, die dem täglichen Zugriff ausgesetzt sind. Ob eine konkrete Klausel greift, ist eine Rechtsfrage.
Klar ist dagegen der Umkehrschluss: Was Sie selbst kaputt gemacht haben, geht zu Ihren Lasten. Und was aus Alter und Gebrauch resultiert, ist Sache der Eigentümerseite.
Mängel melden statt selbst reparieren
Wenn eine Steckdose warm wird, eine Sicherung immer wieder auslöst oder ein Schalter knistert, melden Sie das schriftlich und beschreiben Sie den Zustand. Diese Meldung ist wichtig, denn sie setzt die Vermieterseite in Kenntnis, und ab diesem Zeitpunkt läuft die Verantwortung zu handeln. Eine Nachricht mit Datum und Beschreibung ist auch dann sinnvoll, wenn sonst alles freundlich per Telefon läuft.
Selbst schrauben sollten Sie nicht. Es ist nicht nur eine Frage der Sicherheit: Wer an einer fremden Anlage arbeitet, haftet für die Folgen und riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz. Das gilt auch für den gut gemeinten Tausch eines Schalters gegen ein hübscheres Modell.
Was Sie ohne Weiteres dürfen
- Geräte anschließen, die für die Steckdose gedacht sind
- Leuchtmittel wechseln
- Steckerfertige Leuchten aufstellen
- Mängel melden und auf Behebung bestehen
Alles, was in die feste Installation eingreift, also Leitungen legen, Dosen setzen, Leuchten fest anschließen oder die Verteilung verändern, ist etwas anderes. Es braucht die Zustimmung der Vermieterseite und gehört in fachkundige Hände.
Wenn Sie mehr wollen als vorhanden ist
Der häufigste Wunsch ist mehr Ausstattung: zusätzliche Steckdosen, eine Lademöglichkeit, ein Netzwerkanschluss. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht, solange die vorhandene Anlage sicher und vertragsgemäß nutzbar ist. Eine Ausnahme bildet die Lademöglichkeit für Elektroautos, die Mietende nach heutiger Rechtslage grundsätzlich verlangen können, wobei über die Ausführung gemeinsam entschieden wird.
Praktisch führt der Weg über eine schriftliche Vereinbarung: Wer beauftragt, wer zahlt, wer wartet, und was passiert beim Auszug. Ohne diese Vereinbarung kann eine selbst bezahlte Verbesserung am Ende zurückgebaut werden müssen.
Ein- und Auszug
Beim Einzug lohnt ein Rundgang mit Blick auf die Elektrik: Sind Schutzkontakte vorhanden, gibt es einen Fehlerstromschutzschalter, ist die Verteilung beschriftet, funktioniert alles? Was auffällt, gehört ins Übergabeprotokoll. Beim Auszug gilt dasselbe umgekehrt: Was Sie verändert haben, ist Thema, und was Sie vorgefunden haben, hoffentlich dokumentiert.
Fazit
Die feste Anlage ist Sache der Vermieterseite, Ihre Aufgabe ist die Meldung. Schreiben Sie Mängel auf, schrauben Sie nicht selbst, und halten Sie jede Verbesserung, die Sie wünschen, vorher schriftlich fest. Das schützt Sie besser als jede mündliche Zusage.