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Elektroprüfungen im Betrieb: Pflichten von Gewerbe und Vermietung

Symbolbild Verteilerkasten mit Sicherungsautomaten

Sobald in einem Betrieb Menschen arbeiten, gelten für die Elektrik andere Regeln als im Privathaushalt. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Nutzung und danach in wiederkehrenden Abständen geprüft werden. Die Abstände sind nicht pauschal vorgegeben, sondern ergeben sich aus einer Gefährdungsbeurteilung, die die Arbeitgeberseite verantwortet. Jede Prüfung wird dokumentiert. Verbindliche Auskunft geben die zuständige Berufsgenossenschaft und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zwei Gruppen, zwei Betrachtungen

Man unterscheidet die ortsfeste Anlage, also alles, was fest zum Gebäude gehört, von den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, also allem, was einen Stecker hat und bewegt wird: Verlängerungen, Werkzeuge, Rechner, Wasserkocher, Ladegeräte. Beide Gruppen werden geprüft, aber in unterschiedlichen Abständen, denn ein Handwerkzeug auf der Baustelle ist anderen Belastungen ausgesetzt als eine Leitung in der Wand.

Die zweite Gruppe wird gern vergessen, weil sie unauffällig ist. Genau dort passiert aber das meiste: geknickte Anschlussleitungen, beschädigte Stecker, Mehrfachsteckdosen, die aneinandergehängt wurden. Der Aufwand der Prüfung ist hier gering, der Nutzen hoch.

Wie die Fristen zustande kommen

Die Abstände richten sich nach der Beanspruchung und dem Umfeld. Ein Bürorechner steht anders da als ein Bohrhammer im Rohbau, und ein trockener Verkaufsraum ist etwas anderes als eine Werkstatt. Aus dieser Betrachtung ergeben sich die Fristen, und sie werden angepasst: Wenn Prüfungen kaum Beanstandungen ergeben, kann der Abstand länger werden, bei häufigen Mängeln wird er kürzer. Das ist der Sinn der Gefährdungsbeurteilung.

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfung nach festgelegten Abständen
  • Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung
  • Getrennte Betrachtung von Anlage und beweglichen Geräten
  • Dokumentation jeder Prüfung mit Ergebnis
  • Regelmäßige Überprüfung der festgelegten Fristen

Wer prüfen darf

Prüfungen führt eine befähigte Person durch, die dafür die nötige Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit mitbringt. In der Praxis übernimmt das ein Elektrobetrieb oder ein dafür qualifizierter eigener Mitarbeiter. Wichtig ist die Unabhängigkeit von wirtschaftlichem Druck bei der Beurteilung: Wer prüft, muss ein Ergebnis auch dann festhalten können, wenn es unbequem ist.

Warum die Dokumentation der Kern ist

Bei einem Unfall oder einem Brand ist die erste Frage, ob die Anlage geprüft war und ob die Prüfungen dokumentiert sind. Eine Prüfung, die stattgefunden hat, aber nicht belegt ist, hilft in dieser Situation wenig. Führen Sie deshalb ein Verzeichnis der Betriebsmittel, halten Sie die Ergebnisse fest und bewahren Sie die Nachweise auf. Auch der Versicherungsschutz kann von diesen Nachweisen abhängen; die Bedingungen Ihres Vertrages sind maßgeblich.

Vermietung und gemischte Nutzung

Wer gewerblich vermietet, sollte die Zuständigkeiten im Vertrag klären: Wer prüft die Anlage, wer die Geräte, wer trägt die Kosten, wer dokumentiert. Bei gemischt genutzten Gebäuden verläuft die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Teil nicht immer dort, wo man sie vermutet. Auch das Homeoffice wirft Fragen auf, wenn dort betriebliche Geräte stehen. Klären Sie diese Punkte im Vorfeld, nicht im Schadensfall.

Fazit

Im gewerblichen Umfeld sind Prüfungen Pflicht, und die Fristen ergeben sich aus einer Gefährdungsbeurteilung, nicht aus dem Bauchgefühl. Betrachten Sie Anlage und bewegliche Geräte getrennt, lassen Sie durch befähigte Personen prüfen und dokumentieren Sie jedes Ergebnis. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt die zuständige Stelle.

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