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Mängel und Gewährleistung bei Elektroarbeiten

Ein Mangel liegt vor, wenn die ausgeführte Leistung nicht dem entspricht, was vereinbart wurde, oder nicht den anerkannten Regeln der Technik genügt. Der übliche Weg ist immer derselbe: Sie zeigen den Mangel schriftlich an, beschreiben ihn möglichst genau, setzen eine angemessene Frist und geben dem Betrieb die Gelegenheit nachzubessern. Erst danach kommen weitere Schritte in Betracht. Dieser Beitrag beschreibt den üblichen Ablauf; die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört in fachkundige Hände.

Was als Mangel gilt

Nicht jedes Ärgernis ist ein Mangel. Eine Steckdose, die dort sitzt, wo Sie sie bestellt haben, und die Ihnen jetzt nicht mehr gefällt, ist eine Änderung und keine Nachbesserung. Ein Mangel ist es dagegen, wenn eine Schutzeinrichtung fehlt, die erforderlich wäre, wenn die Ausführung nicht der Vereinbarung entspricht, wenn Bauteile anderer Art verbaut wurden als angeboten, oder wenn Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt sind.

Genau deshalb ist ein aufgeschlüsseltes Angebot so wertvoll. Es ist die Grundlage, an der sich messen lässt, ob geliefert wurde, was vereinbart war. Wo nur eine Endsumme steht, wird jeder Streit zur Auslegungsfrage.

Die Abnahme ist der entscheidende Punkt

Mit der Abnahme erklären Sie, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie hat spürbare Folgen: Die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen, und die Frage, wer beweisen muss, dass ein Mangel bestand, verschiebt sich. Deshalb sollten Sie sich Zeit nehmen und alles ausprobieren, statt zwischen Tür und Angel zu unterschreiben.

Wenn Ihnen etwas auffällt, halten Sie es im Abnahmeprotokoll fest, auch Kleinigkeiten. Ein Punkt, der im Protokoll steht, ist ein offener Punkt. Ein Punkt, den Sie später per Nachricht nachschieben, ist eine Diskussion.

Der Weg bei einem Mangel

  • Mangel schriftlich anzeigen, mit Beschreibung und Fotos
  • Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen
  • Dem Betrieb die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben
  • Alles dokumentieren: Datum, Inhalt, Antwort
  • Nicht ohne Weiteres einen anderen Betrieb beauftragen
  • Bei Streit unabhängigen Rat einholen

Der letzte Punkt wird häufig unterschätzt: Wer aus Ärger einen anderen Betrieb kommen lässt und die Sache reparieren lässt, nimmt dem ersten die Gelegenheit zur Nachbesserung und kann damit eigene Ansprüche gefährden. Nur bei echter Gefahr im Verzug ist die sofortige Beseitigung der Gefahrenstelle selbstverständlich.

Sicherheitsmängel sind ein eigener Fall

Bei allem, was eine unmittelbare Gefahr darstellt, gilt die Reihenfolge anders herum: abschalten, sichern, dann klären. Diskussionen über Zuständigkeit führt man nicht an einer Anlage, an der jemand zu Schaden kommen kann. Dokumentieren Sie den Zustand vorher mit Fotos, damit später nachvollziehbar bleibt, was vorlag.

Vorbeugen ist der bessere Weg

Die meisten Streitfälle entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unklarheit: Was war vereinbart, wer sollte was tun, wer räumt auf, wer verputzt. Wer vorher schriftlich festhält, was geleistet werden soll, und Änderungen während der Arbeit ebenfalls schriftlich festhält, braucht diesen Beitrag im Idealfall nie.

Hilfreich ist außerdem, während der Arbeiten in Kontakt zu bleiben. Ein kurzes Gespräch am Ende jedes Arbeitstages klärt Missverständnisse, solange sie noch klein sind. Fast alles, was später eskaliert, war zu Beginn eine Frage von zwei Minuten.

Fazit

Zeigen Sie Mängel schriftlich an, setzen Sie eine Frist und lassen Sie nachbessern. Nehmen Sie die Abnahme ernst und halten Sie offene Punkte im Protokoll fest. Und beauftragen Sie nicht im Ärger jemand anderen, ohne sich vorher beraten zu haben, denn damit schwächen Sie in der Regel Ihre eigene Position.

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